Drucksache 15/ 11 164
15. Wahlperiode
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Barbara Oesterheld (Bündnis 90/ Die Grünen)
vom 8. Dezember 2003 (Eingang beim Abgeordnetenhaus 10. Dezember 2003) und Antwort
Ehemalige Mauergrundstücke kostenlos an die Länder – schläft der Senat ?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1.: Welche Position hat der Senat zur kostenlosen Übertragung ehemaliger Mauergrundstücke vom Bund auf die Belegenheitsländer, anstelle der Zuführung von Verkaufserlösen an den Fonds ?
Zu 1.: Grundsätzlich begrüßt der Senat das Angebot des Bundesministeriums für Finanzen. Bevor der Senat dem Angebot allerdings zustimmen kann, müssen die finanziellen Auswirkungen geprüft werden. Da bislang keine Informationen darüber vorliegen, welche Grundstücke dem Land Berlin evtl. übertragen werden, kann zurzeit keine Aussage darüber gemacht werden, was für Berlin vorteilhafter wäre. Zudem ist ein Einnahmeausfall zu bewerten, der für das Land Berlin durch die Nichtveräußerung der Grundstücke des „Grünen Bandes“ entstehen würde.
2.: Hat der Senat dem Land Thüringen oder dem Bundesminister seine Position mitgeteilt ?
Zu 2.: Ja. Bereits Ende August wurde Thüringen schriftlich mitgeteilt, dass das Land Berlin erst nach Vor-liegen grundlegender Informationen ein Votum abgeben kann. Diese Haltung wurde im Rahmen einer Bespre-chung in der thüringischen Landesvertretung am 24.09.2003 nochmals bekräftigt. Die Position des Landes Berlin wurde darüber hinaus schriftlich den betroffenen Bundesländern und dem Bundesministerium für Finanzen mitgeteilt.
3.: Welche Position haben die anderen Bundesländer zu den geplanten Grundstücksübertragungen geäußert?
Zu 3.: Da an der o.g. Besprechung, mit Ausnahme Mecklenburg-Vorpommerns, nur Vertreter der jeweiligen Umweltministerien teilnahmen, wurden die Finanzministerien schriftlich explizit darum gebeten, ihre Position mitzuteilen. Antworten liegen uns noch nicht vor.
4.: Weiß der Senat welche Grundstücke im Land Berlin davon betroffen sind und wenn ja, welche sind es?
Zu 4.: Nein. Um abwägen zu können, was für das Land Berlin vorteilhafter wäre, wurde die Oberfinanzdi-rektion (Bund) aufgefordert darüber Auskunft zu geben, welche Grundstücke für eine Übertragung in Frage kä-men. Leider sieht man sich bei der OFD (Bundesvermögensamt) außer Stande, diese Frage zu beantworten. Der-zeit ist man dort noch mit der Klärung des rechtlichen Hintergrunds der Grundstücke beschäftigt, für die An-meldungen nach dem Mauergesetz vorliegen. Auch hat man keine Informationen über antragsfreie Grundstücke, die ebenfalls für eine Übertragung in Betracht kommen.
5.: Wann ist mit dieser Übertragung zu rechnen ?
Zu 5.: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann hierzu keine Aussage gemacht werden.
Berlin, den 18. Dezember 2003
In Vertretung
H. Schulte
Senatsverwaltung für Finanzen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Januar 2004)
