Kleine Anfrage Nr. 14/1810 der Abgeordneten Barbara Oesterheld (Bündnis 90/Die Grünen) über: Illegales Finanzgebaren des Entwicklungsträgers Berlin Adlershof Aufbaugesellschaft (BAAG) in Berlin-Adlershof?
Ich frage den Senat:
1. Wurde im Geschäftsbesorgungsvertrag des Entwicklungsträgers BAAG mit der Muttergesellschaft Frankfurter Aufbaugesellschaft (FAAG) vom 2. Mai 1995 für die Buchführung für das Treu handvermögen durch die FAAG eine Vergütungspauschale vereinbart, die alle Leistungen inkl. der geleisteten Arbeitsstunden und der Anschaffung von technischen Geräten und Buchhaltungssoft ware umfasst?
Wenn nein, wie wurde die Finanzierung der Anschaffung von
Buchhaltungssoftware im Geschäftsbesorgungsvertrag geregelt?
2. Wurde im Geschäftsbesorgungsvertrag des Entwicklungsträgers BAAG mit der Muttergesellschaft FAAG vom 2. Mai 1995 für die Buchführung für das Treuhandvermögen eine Einzelabrechnung zu Lasten des Treuhandvermögens für die von der FAAG für die Buchführung angeschaffte Buchhaltungssoftware vereinbart?
Wenn ja, war die Übernahme dieser Kosten durch das Treuhandvermögen zusätzlich zur Finanzierung der Buchführung durch die FAAG vertraglich vor-
gesehen?
3. War die BAAG gemäß dem Geschäftsbesorgungsvertrag des Entwicklungsträgers BAAG mit der Muttergesellschaft FAAG vom 2. Mai 1995 zur Finanzierung von Buchführungssoftware für die FAAG verpflichtet, die die FAAG für die ihr auf rund des Geschäftsbesorgungsvertrages übertragene Buchführung für das Treuhandvermögen utzt?
Wenn ja, welche Rechtsgrundlage bestand für diese Finanzierungsverpflichtung?
4. Was hat der Senat unternommen, um die von der BAAG unrechtmäßig zu Lasten des Treuhandvermögens und damit zu Lasten des Landeshaushalts
gezahlten 320 618 DM zurückzufordern, die für die Anschaffung von Buchhaltungssoftware für die FAAG ausgegeben wurden?
Berlin, den 8. Mai 2001
Antwort (Schlussbericht)
auf die Kleine Anfrage Nr. 1810
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 4.:
Die der Kleinen Anfrage zu Grunde liegenden Annahmen haben sich als irrtümlich herausgestellt. Mit Schreiben vom 30. Mai 2001 hat die BAAG erklärt, dass es sich bei der fraglichen APSIS-Software nicht um Buchhaltungssoftware für die mit der Ver waltung des Treuhandvermögens beauftragte FAAG gehandelt hat. Vielmehr dient die im Zeitraum 1999
und 2000 von der BAAG für das Treuhandvermögen angeschaffte Software der Firma APSIS ausschließlich dem Projektcontrolling der Entwicklungsmaßnahme
in finanzieller Hinsicht und der Kontrolle der Wirtschaftspläne über die gesamte Laufzeit der Maßnahme. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird unter Berücksichtigung dieser neuen Erkenntnisse über das Prüfergebnis zu dem Sachverhalt einschließlich etwaiger Rückerstattungsforderungen gegenüber der BAAG im Rahmen des Berichtsauftrages an den Hauptausschuss rechtzeitig zu seiner Sitzung am 12. Dezember 2001 berichten.
Berlin, den 1. August 2001
In Vertretung
K r a u t z b e r g e r
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
