Drucksache 15/ 2963
15. Wahlperiode
Dringlicher Antrag
der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Berliner Vergabegesetze einhalten: Bevorzugte Vergabe öffentlicher Aufträge über Bauleistungen an ausbildende Unternehmen - jetzt!
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Senat wird aufgefordert,
1. bei der derzeit laufenden Vergabe öffentlicher Aufträge über Bauleistungen sowie über Dienstleistungen bei Gebäuden und Immobilien bei gleichwertigen Angeboten die Unternehmen zu berücksichtigen, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
2. sicherzustellen, dass auch von den Bezirken bei der Vergabe von z.B. Bauunterhaltungsarbeiten von Straßen, das Berliner Vergabegesetz eingehalten wird und Ausbildungsverbünde berücksichtigt werden.
3. das Berliner Betriebegesetz dahingehend zu ändern, dass sich die im Berliner Betriebegesetz genannten Betriebe, auch unterhalb des EU-Schwellenwertes, an das öffentliche Vergaberecht halten müssen und bei der Vergabe auch Ausbildungsverbünde berücksichtigt werden.
Begründung:
Derzeit werden von den bezirklichen Tiefbauämtern die Jahresverträge für Bauunterhaltungsarbeiten von Straßen ausgeschrieben. Die günstigsten Bieter, normalerweise acht bis zehn, sollen dann als Rahmenvertragsfirmen beauftragt werden. Die Fachgemeinschaft Bau Berlin/Brandenburg befürchtet, dass wenige bis keine Baufirmen, die Ausbildungsfirmen sind, berücksichtigt werden. Anlass für diese Befürchtung geben die kürzlich abgeschlossenen Bieterverfahren in Pankow und Reinickendorf. In diesen Bezirken zeichnet es sich laut Zeitungsmeldung ab, dass höchstwahrscheinlich kein einziger ausbildender Betrieb in die engere Wahl als Vertragsfirma kommen wird. Dabei ist die bevorzugte Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen an ausbildende Betriebe im Berliner Vergabegesetz § 2 klar formuliert:
"Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Bauleistungen sowie über Dienstleistungen bei Gebäuden und Immobilien erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1 entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Ebenfalls nicht eingehalten wird das Berliner Vergabegesetz von Unternehmen wie den Berliner Wasser Betrieben BWB) bzw. den im Berliner Betriebegesetz genannten Betrieben. Grund dafür ist eine im Jahr 1993 erfolgte Änderung des Berliner Betriebegesetzes. Mit der Änderung des § 23 Berliner Betriebegesetz entfiel die Bindung an § 55 LHO Berlin und damit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte für Bauleistungen auch der formale Anwendungszwang der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A). Diese trifft innerstaatliche Regelungen über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge und entspricht weitestgehend den EU-rechtlichen Vorgaben. Sie sichert insbesondere die Transparenz, die Nichtdiskriminierung und die Nachprüfbarkeit von Vergabeentscheidungen auch unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg und der Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e.V. haben deshalb gegen die derzeit bestehende gesetzliche Regelung im Berliner Betriebegesetz eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.
Jährlich wenden z.B. die BWB ca. 250 Millionen Euro für die Sanierung und Erweiterung ihrer Anlagen auf; ca. 200 Millionen Euro entfallen dabei auf den Rohr- und Kanalnetzbau. Der Großteil der Auftragsvergabe erfolgt in diesem Bereich unterhalb des EU-Schwellenwertes (5 Mio. Euro), d.h. die Aufträge werden nicht öffentlich ausgeschrieben.
Der Berliner Senat könnte den bestehenden Missstand im Vorfeld durch eine entsprechende Änderung des Berliner Betriebegesetzes beseitigen.
Angesichts der katastrophalen Situation auf dem Berliner Ausbildungsmarkt sind unabhängig von der dringend notwendigen Ausbildungsplatzumlage schnell wirkende und pragmatische Lösungen gefragt. Mit der bevorzugten Vergabe öffentlicher Aufträge an ausbildende Betriebe kann der Senat einerseits ausbildende Unternehmen unterstützen, andererseits aber auch einen Beitrag dazu leisten, die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen zu unterstützen.
Berlin, den 15. Juni 2004
Dr. Klotz Ratzmann Pop Oesterheld
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Anmerkung: Der Antrag wurde in der Plenarsitzung 15/61 vom 9.12.2004 abgelehnt.
